Letzte Aktualisierung des Textes vom: 27.10.2015

Lieber Leser,
auch ich durfte mich durch die Panikwelle der Registrierkassenpflicht in Österreich, die im Jahr 2016 kommen wird, durchkämpfen. Ja, es wird eine Umstellung und nein: es ist meist nicht so dramatisch, wie es oft dargestellt wird.
Dieser Text ist hauptsächlich für KMU- und EPU-Unternehmen interessant. Lesen Sie weiter, wenn es interessant klingt.

Das Leid der Kleinunternehmers

Ich möchte vorherschicken, dass es mir als KMU (Klein- und Mittelunternehmer), näher als EPU (Einpersonenunternehmen) teilweise mit den bestehenden Auflagen meine Arbeit schon sehr erschwert wird. Ich kann es seitens der Finanz durchaus nachvollziehen, detailreiche Kassenbilanzen und -Zwischenbilanzen durchsehen zu können. Das mag alles seine Berechtigung haben. Die jetzt kommende Registrierkassenpflicht 2016 ist für viele Kleinunternehmer eine Hürde, die es zu meistern gilt und für manche wird dies wohl eine Bestandsfrage, ob sie dies überhaupt mitmachen wollen.Mehrere EPUs in meiner Sparte ließen im Gespräch bereits Zweifel an der Umsetzung anklingen und denken darüber nach, wieder als Arbeitssuchend registriert zu werden. Im Endeffekt wird es wohl zu einer ordentlich steigenden Arbeitslosenquote führen, aber das sei nur meine Meinung. Für viele meiner Berufskollegen stellt sich die Frage: „Soll ich das jetzt alles bleiben lassen?“. Selbst ich habe inzwischen mit diesem Gedanken gespielt.
Diese Hürde zu nehmen: Das ist sicherlich nicht einfach.
Die KMU haben es hier besonders schwer. Oft ist nicht das Kapital vorhanden, um „auf die Schnelle“ eine Registrierkasse mit Onlinezugang einzurichten. Eine „ordentliche“ Registrierkasse im volkstümlichen Sinn können Sie ab 5.000 Euro inklusive Einrichtungsarbeiten bekommen. Aber was, wenn Sie rein auswärts Ihre Kunden betreuen? Sie können am Zigarettenanzünder Ihres PKWs nicht einfach eine Registrierkasse anschließen und einen Bon-Beleg ausdrucken, nur um gesetzeskonform zu bleiben.
Aber wußten Sie: Es gibt auch rein digitale Lösungen? Dies dürfte besonders für die EPU-Fraktion meiner Leser hoch interessant sein.
Sie haben Ihre Warenwirtschaft, bzw. Abrechnungssoftware zuhause laufen, greifen bspw. mittels einer Fernwartungssoftware darauf zu und tragen die Geldbeträge dort ein. Dann müsste der entsprechende Mitarbeiter oder der Unternehmer einen Paragon anfertigen und digital erfassen. Dieser muss dann umgehend (am gleichen Tag) in die Software gebucht werden und am Ende des Tages ein Kassenabschluss erstellt werden. Am Monatsende ist dann das Kassajournal zu erstellen, wo die Losungen nochmals aufgeführt werden.
Ich bin im Moment ebenfalls sehr skeptisch, wie es sich im neuen Jahr umsetzen lässt, winken doch Strafen ab 3.000 Euro bei Nichteinhaltung, die sich EPU im Regelfall kaum leisten werden können. Und natürlich – typisch österreichisch – ist die Auslegung des Gesetztextes eine Berg- und Talfahrt, die man ohne Studium kaum durchblickt.
Inzwischen hat sich wieder einiges getan, ich zitiere:

Dass in Sachen Registrierkassenpflicht Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner in der ORF-Pressestunde Straffreiheit für die Betriebe im ersten Halbjahr 2016 angekündigt hat, wertet man in der oö. Sparte Gewerbe und Handwerk als „immerhin ein positives Signal für mehr Rechtssicherheit“. Dennoch bleiben viele Fragen, vor allem jene nach geeigneten Kassen. Bis Jahresende sind Kassensysteme anzuschaffen, obwohl es noch keines am Markt gibt, das den Anforderungen des Finanzministeriums an die Software entspricht.

Text aus der "Oberösterreichischen Wirtschft", Ausgabe Nr. 43 vom 23. Oktober 2015, Seite 5

Soweit ich das bisher beurteilen kann bieten viele Warenwirtschaftsanbieter, bzw. ERP-Systemhersteller eine digitale Diretkanbindung zu FinanzOnline.at an, was auch heißt, dass man direkt über die jeweilig verwendete Software diese Abrechnung laufen lassen kann. Fragen Sie frühzeitig bei Ihrem ERP-Anbieter an, ob diese Funktion bis es notwendig wird funktionsbereit ist und oder ob Sie dafür ein eigenes Modul kaufen müssen.
Die Online-Anbindung an FinanzOnline ist noch absolut in der Schwebe und wird vermutlich 2017 kommen. Bis dahin reichen normale Bonbelege auszudrucken. Der direkte Arbeitsablauf wird dann sein, die entsprechenden Kassabons über den Tag auszudrucken, zu archivieren und in die IT einzuspielen. Ein Blatt mit dem Kassasturz pro Tag wird notwendig, ebenso wie ein Journalausdruck am Monatsende.
Im Moment habe ich einen Softwarehersteller aus der Umgebung gefunden, mit dem ich in Kooperation Kassensysteme im kleinen Stil für EPU- und Kleinbetriebe eingerichtet habe. Bei Fragen stehe ich dafür gerne zur Verfügung.
Ich versuche Sie auf dem Laufenden zu halten und werde diese Nachricht entsprechend anpassen.

In diesem Sinne: Halten Sie die Ohren steif,
Ihr Michael Ebenhofer, EPU Computersystems for you e.U.

Hinweis in eigener Sache: Diese Nachricht ist großteils aus der Einschätzung von mir, Hr. Ebenhofer Michael, entstanden. Ich weise darauf hin, dass es teilweise sehr schwammige Passagen im Gesetzestext gibt und ich diese teilweise nicht deuten kann. Angaben in meinem Text beziehen sich auf meine Erfahrungen mit einem ERP-Systemanbieter, diversen Berufskollegen und Schriftverkehr zwischen Finanzministerium und Wirtschaftskammer. Sollten hier Angaben fehlerhaft sein, so sehen Sie bitte drüber hinweg. Da es mich selbst als EPU betrifft, kann eine oder meherere Aussagen durchaus subjektiv angehaucht sein. Hier werden teilweise keine Fakten sondern Eindrücke vermittelt, ich bitte Sie um Berücksichtigung.